Die Unterstützung durch die Schule ist bei einer so langen berufsbegleitenden Ausbildung sehr wichtig. Bei persönlichen oder beruflichen Problemen muss eine individuelle Anpassung der Ausbildung möglich sein, sonst kommt es sehr schnell zum Abbruch.
Beispiele:
Schichtarbeit: Einige Studierenden konnten manchmal nicht zum Chat-Unterricht oder zu einem Präsenz-Wochenende kommen, weil sie arbeiten mussten. Schichtarbeit sollte aber nicht zu einem Ausschluss von der Virtuellen Fachschule führen. Gemeinsam mit dem RWB-Essen konnten die Studierenden immer eine Lösung finden.
Besondere Belastungen: Bei einer besonderen persönlichen oder beruflichen Belastung durften Studierende die Ausbildung unterbrechen.
Das RWB-Essen hat die Studierenden auch in anderen Bereichen unterstützt. Ganz wichtig war die Hilfe im rechtlichen Bereich. Immer wieder brauchten Studierende Unterstützung, weil Integrationsämter die Reise- oder Unterbringungskosten nicht übernehmen wollten (vgl. "10 Jahre Virtuelle Fachschulen", S.90, Download als PDF-Dokument).
Voraussetzung für diese Art der schulischen Unterstützung ist ein vertrauensvolles Verhältnis der Studierenden zu den Lehrenden. Schulische Unterstützung ist ein Erfolgsfaktor!
Aus der wissenschaftlichen Begleitung
Mit Schwierigkeiten zur Kostenübernahme durch die jeweiligen Integrationsämter wurden im Verlauf der Modellprojekte immer wieder Studierende konfrontiert.
Ein Problem dabei war, dass die Intergrationsämter vor Kostenübernahmen den jeweiligen Arbeitgeber einbeziehen wollten, um Zusagen über die Einsetzbarkeit innerhalb der Firmen zu bekommen. Kurz: Wenn die Firmen keine entsprechende Stelle haben, können die Kosten für die Studierenden nicht übernommen werden. Das hat zur Folge, dass die Studierenden die Fachschule abbrechen bzw. gar nicht erst beginnen.
Die Chance zur beruflichen Höherqualifikation lag in diesen Fällen also nicht in Händen der jeweiligen Studierenden, sondern sollte abhängig von den Arbeitgebern gemacht werden. Das entspricht nicht den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nach gleichberechtigtem Zugang zu Bildung und lebenslangem Lernen.
In diesen Fällen hat die Schule den betroffenen Studierenden geholfen und sie beraten. Als letzte Möglichkeit bleibt den betroffenen Studierenden nur der Klageweg, den viele scheuen. Immerhin: Inzwischen betrifft das Problem nur selten Studierende.