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Rechtliche Faktoren

Die allgemeinen rechtlichen Grundlagen für die berufliche Fortbildung sind die §§ 53-57 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Speziell für behinderte Menschen gelten außerdem die §§ 64-67 des BBiG. Die Paragrafen bestimmen, dass die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen bei der Aus- und Weiterbildung berücksichtigt werden sollen. Auch Artikel 27, Abschnitt 1) d-e der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind wichtig. Die Virtuellen Fachschulen erfüllten alle gesetzlichen Regelungen.

Für die Studierenden waren die Regelungen verschiedener Sozialgesetzbücher wichtig. Besonders wichtig waren Regelungen aus dem § 33 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) "Teilhabe am Arbeitsleben" und der §24 Schwerbehindertenabgabeverordnung (SchwbAV). Diese Regelungen besagen, dass behinderungsbedingt entstehende Kosten für eine Fortbildung von den Kostenträgern übernommen werden sollen.  Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Kosten-Übernahme.

Für viele Studierenden war die Ausbildung an der Virtuellen Fachschule mit "behinderungsbedingten" Kosten verbunden, denn sie konnten aufgrund ihrer Hörbehinderung keine wohnortnahen Fortbildungs-Angebote wahrnehmen. Sie mussten Reise-Kosten, Übernachtungs-Kosten und teilweise auch Kosten für die technische Ausstattung aufbringen. Die Ausbildung selber war kostenlos.

Kosten-Übernahme ist grundlegend

Das Projekt hat deutlich gezeigt, dass die Übernahme dieser Kosten durch die zuständigen Kostenträger eine grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme an den Virtuellen Fachschulen ist.  Für die meisten Studierenden war die Bewilligung kein Problem (vgl. Interview-Aussagen). Allerdings beschrieben die Studierenden verschiedener Bundesländer unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Bewilligung.

Wenn Studierwillige keine Kostenerstattung für die behinderungsbedingten Mehrkosten bewilligt bekamen, dann wurde die Virtuelle Fachschule nicht begonnen oder sofort abgebrochen. Das bedeutet: Eine Ablehnung der Kosten-Übernahme ist eine starke Abbruch-Bedingung. Oder anders formuliert: Die Übernahme der Kosten durch die zuständigen Kostenträger ist ein wichtiger Erfolgsfaktor.

Die Teilnehmenden haben verschieden gutes Gesetzeswissen. Aufgrund der Kommunikationsbehinderung haben sie häufig Probleme, komplexe Gesetzestexte zu verstehen und in Verwaltungsverfahren erfolgreich zu sein. Es ist für sie ungleich schwerer als für Hörende, in Widerspruch zu gehen und ihr 'Recht' zu bekommen . Mehr zum Thema hörbehinderte Arbeitnehmer/-innen und Gesetze liefern die Ergebnisse des Projektes GINKO.
Das RWB-Essen hat den Betroffenen bei rechtlichen Schwierigkeiten immer unterstützend zur Seite gestanden, obwohl dies eigentlich nicht zur Aufgabe der Schule gehört (vgl: 10 Jahre Virtuelle Fachschulen, S.90 ff).

Aus den Interviews

"Das ist auch ne Erfahrung über die/ die Jahre hinweg, dass die Integrationsämter je nachdem wo man ist .. verschiedene Sachen bewilligen und manche Sachen eben nicht bewilligen. Es gibt keine generell funktionierende Vorgehensweise" (S.R., Absolvent der Virtuellen Fachschule Bautechnik, gesprochen)

 

"... also ich weiß zum Beispiel, dass beim LWL, beim Landschaftsverband Westfalen Lippe, da ist es relativ einfach. Also die genehmigen das sofort. Andererseits beim Landschaftsverband Rheinland, da ist es etwas schwieriger. Also da hat man‘s nicht so leicht." (H.E., Absolvent der Virtuellen Fachschule Bautechnik, gedolmetscht)

 

 "... als ich angefangen habe mit der Schule, habe ich sozusagen befristeten Vertrag gehabt in der Firma. Und [hat] dann eben das Integrationsamt auch gesagt: "Jetzt musste erstmal warten, so eins/ ein Jahr warten". Und dann ein Jahr später ungefähr wurden/ kam dann eben auch die Anerkennung vom Integrationsamt. Also ich hatte zu Anfang auch schon einen Antrag gestellt und dann nochmal gewartet und nochmal  Antrag gestellt und hab dann auch gefragt: "Okay, wann kommt jetzt ne Entscheidung?" Und nachdem ich dann eben ein Jahr dort war, auch mehrere Sachen geschickt habe, wurde dann aber gesagt: "Rückwirkend können wir eben nichts bewilligen, erst ab jetzt, sozusagen."  " (A.B., Teilnehmerin der Virtuellen Fachschule Bautechnik, gedolmetscht)

 

"Klar die Zugkosten hab ich und das wird voll bezahlt .. Dann Internet, also den Monitor hab ich eben auch bezahlt für den Chat-Unterricht und die Bücher muss ich aber nicht/ also da wurde/ hab ich auch n´Antrag gestellt für die Bücher. Aber das wurde abgelehnt. Bei den Andern hats geklappt, aber die muss ich selbst bezahlen." (A.B., Teilnehmerin der Virtuellen Fachschule Bautechnik, gedolmetscht)

 

"Also bei mir ist es so, dass irgendwie das Integrationsamt bezahlt und bestimmte/ also bei uns ist es unterschiedlich. Bei mir bezahlen sie die Bücher .. Fahrtkosten werden bezahlt und den Monitor für den Chat-Unterricht, das wurde auch übernommen. ... Was noch? Achso die Internetkosten." (T.H., Teilnehmer der Virtuellen Fachschule Bautechnik, gedolmetscht)